ANHANG IX RL 92/58/EWG
MINDESTVORSCHRIFTEN FÜR HANDZEICHEN
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1.
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Merkmale
Handzeichen müssen genau, einfach, aussagekräftig, leicht durchführbar und verständlich sowie deutlich voneinander abgegrenzt sein. Der gleichzeitige Einsatz beider Arme darf nur zur Ausführung gleicher/ symmetrischer Bewegungen und zur Erteilung eines einzigen Handzeichens erfolgen. Handzeichen dürfen, unter Beachtung der genannten Merkmale, leicht variieren oder detaillierter als die Darstellungen unter Nummer 3 sein, sofern ihre Bedeutung und Verständlichkeit zumindest gleichwertig sind.- 2.
- Besondere Anwendungsregeln
2.1. Die das Zeichen erteilende Person (im folgenden „Zeichengeber” genannt) erteilt mit Hilfe von Handzeichen dem Empfänger (im folgenden „Bediener” genannt) Anweisungen für bestimmte Arbeitsvorgänge.
2.2. Der Zeichengeber muß den gesamten Ablauf der Arbeitsvorgänge beobachten können, ohne durch die Arbeitsvorgänge gefährdet zu sein.
2.3. Der Zeichengeber hat sich ausschließlich der Steuerung der Arbeitsvorgänge und der Sicherheit der in der Nähe befindlichen Arbeitnehmer zu widmen.
2.4. Sind die Bedingungen gemäß Nummer 2.2 nicht erfüllt, so sind ein oder mehrere zusätzliche Zeichengeber einzusetzen.
2.5. Der Bediener muß die Ausführung des Arbeitsvorgangs unterbrechen und neue Anweisungen anfordern, wenn er bei der Ausführung der erhaltenen Anweisungen nicht die erforderliche Sicherheit gewährleisten kann.
- 2.6.
- Zubehör für Handzeichen
Der Zeichengeber muß für den Bediener leicht erkennbar sein. Der Zeichengeber hat ein oder mehrere geeignete Erkennungszeichen zu tragen, z. B. Jacke, Helm, Manschetten, Armbinden, Signalkellen. Die Erkennungszeichen sind von einer auffallenden Farbe und vorzugsweise einheitlich zu gestalten und müssen dem Zeichengeber vorbehalten sein.- 3.
- Zu verwendende codierte Handzeichen
Vorbemerkung
Sämtliche nachstehend angegebenen Handzeichen gelten unbeschadet der Verwendung anderer Codes, die auf Gemeinschaftsebene insbesondere für bestimmte Tätigkeitkeitsbereiche anwendbar sind und dieselben Tätigkeiten bezeichnen.
Bedeutung | Beschreibung | Darstellung |
---|---|---|
BEGINN Achtung Hinweis auf nachfolgende Handzeichen | Arme seitwärts waagerecht ausgestreckt, die Handflächen nach vorne gekehrt | |
HALT Unterbrechung Beenden eines Bewegungs- ablaufs | Rechter Arm nach oben, die Handfläche der rechten Hand nach vorne gekehrt | |
ENDE eines Bewegungsablaufs | Die Hände in Brusthöhe verschränkt | |
AUF | Rechter Arm nach oben, Handfläche der rechten Hand nach vorne gekehrt, beschreibt langsam einen Kreis | |
AB | Rechter Arm nach unten, Handfläche der rechten Hand nach innen gekehrt, beschreibt langsam einen Kreis | |
VERTIKALER ABSTAND | Die Hände zeigen den Abstand an | |
VORWÄRTS | Arme angewinkelt; Handflächen nach innen gekehrt; die Unterarme machen langsame Bewegungen zum Körper hin | |
RÜCKWÄRTS | Arme angewinkelt, Handflächen nach außen gekehrt, die Unterarme machen langsame Bewegungen vom Körper fort | |
RECHTS vom Zeichengeber aus gesehen | Rechter Arm mehr oder weniger waagerecht ausgestreckt, die Handfläche der rechten Hand nach unten, kleine Bewegungen in die gezeigte Richtung | |
LINKS vom Zeichengeber aus gesehen | Linker Arm mehr oder weniger waagerecht ausgestreckt, die Handfläche der linken Hand nach unten, kleine Bewegungen in die gezeigte Richtung | |
HORIZONTALER ABSTAND | Die Hände zeigen den Abstand an | |
GEFAHR Nothalt | Beide Arme nach oben, die Handflächen nach vorne gekehrt | |
SCHNELLE BEWEGUNG | Codierte Handzeichen für Bewegungen, schnell ausgeführt | |
LANGSAME BEWEGUNG | Codierte Handzeichen für Bewegungen, betont langsam ausgeführt |
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