ANHANG IX RL 92/58/EWG

MINDESTVORSCHRIFTEN FÜR HANDZEICHEN

1.
Merkmale

Handzeichen müssen genau, einfach, aussagekräftig, leicht durchführbar und verständlich sowie deutlich voneinander abgegrenzt sein. Der gleichzeitige Einsatz beider Arme darf nur zur Ausführung gleicher/ symmetrischer Bewegungen und zur Erteilung eines einzigen Handzeichens erfolgen. Handzeichen dürfen, unter Beachtung der genannten Merkmale, leicht variieren oder detaillierter als die Darstellungen unter Nummer 3 sein, sofern ihre Bedeutung und Verständlichkeit zumindest gleichwertig sind.

2.
Besondere Anwendungsregeln

2.1. Die das Zeichen erteilende Person (im folgenden „Zeichengeber” genannt) erteilt mit Hilfe von Handzeichen dem Empfänger (im folgenden „Bediener” genannt) Anweisungen für bestimmte Arbeitsvorgänge.

2.2. Der Zeichengeber muß den gesamten Ablauf der Arbeitsvorgänge beobachten können, ohne durch die Arbeitsvorgänge gefährdet zu sein.

2.3. Der Zeichengeber hat sich ausschließlich der Steuerung der Arbeitsvorgänge und der Sicherheit der in der Nähe befindlichen Arbeitnehmer zu widmen.

2.4. Sind die Bedingungen gemäß Nummer 2.2 nicht erfüllt, so sind ein oder mehrere zusätzliche Zeichengeber einzusetzen.

2.5. Der Bediener muß die Ausführung des Arbeitsvorgangs unterbrechen und neue Anweisungen anfordern, wenn er bei der Ausführung der erhaltenen Anweisungen nicht die erforderliche Sicherheit gewährleisten kann.

2.6.
Zubehör für Handzeichen

Der Zeichengeber muß für den Bediener leicht erkennbar sein. Der Zeichengeber hat ein oder mehrere geeignete Erkennungszeichen zu tragen, z. B. Jacke, Helm, Manschetten, Armbinden, Signalkellen. Die Erkennungszeichen sind von einer auffallenden Farbe und vorzugsweise einheitlich zu gestalten und müssen dem Zeichengeber vorbehalten sein.

3.
Zu verwendende codierte Handzeichen

Vorbemerkung

Sämtliche nachstehend angegebenen Handzeichen gelten unbeschadet der Verwendung anderer Codes, die auf Gemeinschaftsebene insbesondere für bestimmte Tätigkeitkeitsbereiche anwendbar sind und dieselben Tätigkeiten bezeichnen.

A.
Allgemeine Handzeichen
B.
Vertikale Bewegungen
C.
Horizontale Bewegungen
D.
Gefahren
BedeutungBeschreibungDarstellung

BEGINN

Achtung Hinweis auf nachfolgende

Handzeichen

Arme seitwärts waagerecht ausgestreckt, die Handflächen nach vorne gekehrt

HALT

Unterbrechung

Beenden eines Bewegungs- ablaufs

Rechter Arm nach oben, die Handfläche der rechten Hand nach vorne gekehrt

ENDE

eines Bewegungsablaufs

Die Hände in Brusthöhe verschränkt
AUFRechter Arm nach oben, Handfläche der rechten Hand nach vorne gekehrt, beschreibt langsam einen Kreis
ABRechter Arm nach unten, Handfläche der rechten Hand nach innen gekehrt, beschreibt langsam einen Kreis
VERTIKALER ABSTANDDie Hände zeigen den Abstand an
VORWÄRTSArme angewinkelt; Handflächen nach innen gekehrt; die Unterarme machen langsame Bewegungen zum Körper hin
RÜCKWÄRTSArme angewinkelt, Handflächen nach außen gekehrt, die Unterarme machen langsame Bewegungen vom Körper fort

RECHTS

vom Zeichengeber aus gesehen

Rechter Arm mehr oder weniger waagerecht ausgestreckt, die Handfläche der rechten Hand nach unten, kleine Bewegungen in die gezeigte Richtung

LINKS

vom Zeichengeber aus gesehen

Linker Arm mehr oder weniger waagerecht ausgestreckt, die Handfläche der linken Hand nach unten, kleine Bewegungen in die gezeigte Richtung
HORIZONTALER ABSTANDDie Hände zeigen den Abstand an

GEFAHR

Nothalt

Beide Arme nach oben, die Handflächen nach vorne gekehrt
SCHNELLE BEWEGUNGCodierte Handzeichen für Bewegungen, schnell ausgeführt
LANGSAME BEWEGUNGCodierte Handzeichen für Bewegungen, betont langsam ausgeführt

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