Artikel 1 RL 92/62/EWG

Die Richtlinie 70/311/EWG wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 2 wird Ende des Satzes das Wort „Anhang” durch „Anhänge” ersetzt.
2.
Der Anhang wird durch die Anhänge zu dieser Richtlinie ersetzt.

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