Artikel 1 RL 92/62/EWG
Die Richtlinie 70/311/EWG wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Artikel 2 wird Ende des Satzes das Wort „Anhang” durch „Anhänge” ersetzt.
- 2.
- Der Anhang wird durch die Anhänge zu dieser Richtlinie ersetzt.
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