Artikel 6 RL 92/6/EWG
Die Kommission evaluiert im Rahmen des Aktionsprogramms zur Straßenverkehrssicherheit für die Jahre 2002-2010, welche Auswirkungen Geschwindigkeitsbegrenzer im Sinne dieser Richtlinie, die von Fahrzeugen der Klasse M2 und von Fahrzeugen der Klasse N2 mit einem Höchstgewicht von bis zu 7,5 Tonnen benutzt werden, auf die Straßenverkehrssicherheit und den Straßenverkehr haben.
Die Kommission unterbreitet gegebenenfalls geeignete Vorschläge.
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