Artikel 11 RL 92/75/EWG

Nach Ablauf einer Frist von drei Jahren ab dem Beginn der Anwendung dieser Richtlinie bewertet die Kommission deren Anwendung und die erzielten Ergebnisse. Diese Bewertung wird in einem Bericht festgehalten, der dem Europäischen Parlament und dem Rat zugeleitet wird.

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