Artikel 13 RL 92/75/EWG
Die Richtlinie 79/530/EWG wird mit Wirkung vom 1. Januar 1994 aufgehoben.
Die Richtlinie 79/531/EWG für elektrische Backöfen gilt als Durchführungsrichtlinie zu dieser Richtlinie; die Mitgliedstaaten können jedoch bis zu einem Zeitpunkt, der in einer gemäß dem Verfahren des Artikels 10 zu erlassenden revidierten Durchführungsrichtlinie über Backöfen festgelegt wird, auf eine obligatorische Einführung verzichten.
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