Artikel 1a RL 93/10/EWG

Die in Artikel 1 Absatz 2 genannten Zellglasfolien zählen zu einer der folgenden Arten:

a)
unbeschichtete Zellglasfolien,
b)
beschichtete Zellglasfolien mit einer aus Zellulose gewonnenen Beschichtung oder
c)
beschichtete Zellglasfolien mit einer aus Kunststoff bestehenden Beschichtung.

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