Artikel 1a RL 93/10/EWG
Die in Artikel 1 Absatz 2 genannten Zellglasfolien zählen zu einer der folgenden Arten:
- a)
- unbeschichtete Zellglasfolien,
- b)
- beschichtete Zellglasfolien mit einer aus Zellulose gewonnenen Beschichtung oder
- c)
- beschichtete Zellglasfolien mit einer aus Kunststoff bestehenden Beschichtung.
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