Artikel 6 RL 93/10/EWG
(1) Die Richtlinie 83/229/EWG wird ab dem 1. Januar 1994 aufgehoben.
(2) Verweise auf die gemäß Absatz 1 aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Richtlinie und sind nach der Übereinstimmungstabelle in Anhang III zu lesen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.