Artikel 15 RL 93/23/EWG

Die Kommission untersucht in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

a)
die gelieferten Ergebnisse;
b)
die technischen Probleme, die sich vor allem bei der Vorbereitung und der Durchführung der Erhebungen und der Vorausschätzungen stellen;
c)
die Zuverlässigkeit der Ergebnisse der Erhebungen und der Vorausschätzungen.

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