Artikel 15 RL 93/23/EWG
Die Kommission untersucht in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
- a)
- die gelieferten Ergebnisse;
- b)
- die technischen Probleme, die sich vor allem bei der Vorbereitung und der Durchführung der Erhebungen und der Vorausschätzungen stellen;
- c)
- die Zuverlässigkeit der Ergebnisse der Erhebungen und der Vorausschätzungen.
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