Anlage RL 93/29/EWG
Aufbau des Grundmusters der unter 2.1.5 aufgeführten Symbole
Das Grundmuster umfaßt:
- 1.
- ein Grundquadrat mit einer Seitenlänge von 50 mm; diese Seitenlänge entspricht dem Nennwert „a” des Originals;
- 2.
- einen Grundkreis mit einem Durchmesser von 56 mm, der etwa die gleiche Fläche hat wie das Grundquadrat (1);
- 3.
- einen zweiten Kreis mit einem Durchmesser von 50 mm, der von dem Grundquadrat eingeschlossen wird (1);
- 4.
- ein zweites Quadrat, dessen Ecken auf dem Grundkreis (2) liegen und dessen Seiten parallel zu denen des Grundquadrats (1) sind;
- 5.
- und
- 6.
- zwei Rechtecke mit der gleichen Fläche wie das Grundquadrat (1), deren Seiten senkrecht zueinander stehen und die so angeordnet sind, daß sie die gegenüberliegenden Seiten des Grundquadrats in symmetrisch zueinander liegenden Punkten schneiden;
- 7.
- ein drittes Quadrat, dessen Seiten durch die Schnittpunkte des Grundquadrats (1) und des Grundkreises (2) in einem Winkel von 45° verlaufen, so daß sich die größten waagerechten und senkrechten Abmessungen des Grundmusters ergeben;
- 8.
- ein unregelmäßiges Achteck, aus Geraden, die zu den Seiten des Quadrats (7) einen Winkel von 30° bilden.
Das Grundmuster wird auf einen Raster mit einer Teilung von 12,5 mm aufgetragen, der mit dem Grundquadrat (1) zusammenfällt.
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