Artikel 1 RL 93/65/EWG

Diese Richtlinie betrifft die Aufstellung und die Anwendung kompatibler technischer Spezifikationen für die Beschaffung von Ausrüstungen und Systemen für das Flugverkehrsmanagement, insbesondere von

Kommunikationssystemen,

Überwachungssystemen,

automatischen Systemen zur Unterstützung der Flugverkehrskontrolle,

Navigationssystemen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.