Artikel 4 RL 93/74/EWG
Vorbehaltlich der im Rahmen dieser Richtlinie vorgesehenen besonderen Bestimmungen gilt diese Richtlinie unbeschadet der gemeinschaftlichen Vorschriften über
- a)
- Mischfuttermittel,
- b)
- Zusatzstoffe in der Tierernährung,
- c)
- unerwünschte Stoffe und Erzeugnisse in der Tierernährung,
- d)
- bestimmte Erzeugnisse in der Tierernährung.
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