Anlage 1 Beschreibungsbogen bezüglich der Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite eines zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugs RL 93/94/EWG
(Dem Antrag auf Bauartgenehmigung beizufügen, wenn dieser unabhängig vom Antrag auf Betriebserlaubnis eingereicht wird)
Laufende Nummer (von Antragsteller zu vergeben):
Dem Antrag auf Bauartgenehmigung bezüglich der Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite eines zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugtyps sind die Angaben zu folgenden Punkten von Anhang II Teil A der Richtlinie 92/61/EWG beizufügen:
- —
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0.1,
- —
-
0.2,
- —
-
0.4 bis 0.6,
- —
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2.2,
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-
2.2.1,
- —
-
9.6,
- —
-
9.6.1.
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