Anlage 1 Beschreibungsbogen bezüglich der Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite eines zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugs RL 93/94/EWG

(Dem Antrag auf Bauartgenehmigung beizufügen, wenn dieser unabhängig vom Antrag auf Betriebserlaubnis eingereicht wird)

Laufende Nummer (von Antragsteller zu vergeben):

Dem Antrag auf Bauartgenehmigung bezüglich der Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite eines zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugtyps sind die Angaben zu folgenden Punkten von Anhang II Teil A der Richtlinie 92/61/EWG beizufügen:

0.1,

0.2,

0.4 bis 0.6,

2.2,

2.2.1,

9.6,

9.6.1.

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