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a)
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Muster einer EWG-Genehmigungskennzeichnung für eine Bolzenkupplung

Die Verbindungseinrichtung mit der oben abgebildeten EWG-Genehmigungskennzeichnung ist eine nicht genormte Bolzenkupplung der Klasse C50-X mit einem zulässigen D-Wert von 130 kN, einem zulässigen Dc-Wert von 90 kN, einer zulässigen statischen Stützlast von 1000 kg und einem zulässigen V-Wert von 35 kN, für die in der Bundesrepublik Deutschland (e1) unter der Nummer 0207 eine EWG-Typengenehmigung erteilt wurde. Die ersten beiden Ziffern „00” geben an, daß diese Verbindungseinrichtung nach der ursprünglichen Fassung dieser Richtlinie genehmigt wurde.
- b)
- Muster einer EWG-Genehmigungskennzeichnung für eine Zugöse

Die Verbindungseinrichtung mit der oben abgebildeten EWG-Genehmigungskennzeichnung ist eine nicht genormte Zugöse 50 der Klasse D50-X mit Schweißende mit einem D-Wert von 130 kN, einem zulässigen Dc-Wert von 100 kN, einer zulässigen statischen Stützlast von 1000 kg und einem zulässigen V-Wert von 50 kN, für die in der Bundesrepublik Deutschland (e1) unter der Nummer 1934 eine EWG-Typengenehmigung erteilt wurde. Die ersten beiden Ziffern „00” geben an, daß diese Verbindungseinrichtung nach der ursprünglichen Fassung dieser Richtlinie genehmigt wurde.
- c)
- Muster einer EWG-Genehmigungskennzeichnung für eine Sattelkupplung

Die Verbindungseinrichtung mit der oben abgebildeten EWG-Genehmigungskennzeichnung ist eine nicht genormte Sattelkupplung der Klasse G50-X mit einem zulässigen D-Wert von 180 kN und einer zulässigen Sattellast von 26 Tonnen, für die in der Bundesrepublik Deutschland (e1) unter der Nummer 0015 eine EWG-Typengenehmigung erteilt wurde. Die ersten beiden Ziffern „00” geben an, daß diese Verbindungseinrichtung nach der ursprünglichen Fassung dieser Richtlinie genehmigt wurde.
- d)
- Muster einer EWG-Genehmigungskennzeichnung für einen Zugsattelzapfen

Die Verbindungseinrichtung mit der oben abgebildeten EWG-Genehmigungskennzeichnung ist ein nicht genormter Zugsattelzapfen der Klasse H50-X mit einem D-Wert von 162 kN, für den in der Bundesrepublik Deutschland (e1) unter der Nummer 1989 eine EWG-Typengenehmigung erteilt wurde. Die ersten beiden Ziffern „00” geben an, daß diese Verbindungseinrichtung nach der ursprünglichen Fassung dieser Richtlinie genehmigt wurde.
- e)
- Muster einer EWG-Genehmigungskennzeichnung für eine Kupplungskugel mit Halterung

Die Verbindungseinrichtung mit der oben abgebildeten EWG-Genehmigungskennzeichnung ist eine nicht genormte Kupplungskugel mit Halterung der Klasse A50-X mit einem zulässigen D-Wert von 18 kN und einer zulässigen statischen Stützlast von 75 kg, für die in der Bundesrepublik Deutschland (e1) unter der Nummer 0304 eine EWG-Typengenehmigung erteilt wurde. Die ersten beiden Ziffern „00” geben an, daß diese Verbindungseinrichtung nach der ursprünglichen Fassung dieser Richtlinie genehmigt wurde.
- f)
- Muster einer EWG-Genehmigungskennzeichnung für eine Zugkugelkupplung

Die Verbindungseinrichtung mit der oben abgebildeten EWG-Genehmigungskennzeichnung ist eine nicht genormte Zugkugelkupplung der Klasse B50-X mit einem D-Wert von 18 kN und einer zulässigen statischen Stützlast von 75 kg, für die in der Bundesrepublik Deutschland (e1) unter der Nummer 1993 eine EWG-Typengenehmigung erteilt wurde. Die ersten beiden Ziffern „00” geben an, daß diese Verbindungseinrichtung nach der ursprünglichen Fassung dieser Richtlinie genehmigt wurde.
- g)
- Muster einer EWG-Genehmigungskennzeichnung für eine Zugeinrichtung

Die Verbindungseinrichtung mit der oben abgebildeten EWG-Genehmigungskennzeichnung ist eine Zugdeichsel für einen Zentralachsanhänger der Klasse E mit einem zulässigen D-Wert von 109 kN, einer zulässigen statischen Stützlast von 1000 kg und einem zulässigen V-Wert von 50 kN, für die in der Bundesrepublik Deutschland (e1) unter der Nummer 0013 eine EWG-Typengenehmigung erteilt wurde. Die ersten beiden Ziffern „00” geben an, daß diese Verbindungseinrichtung nach der ursprünglichen Fassung dieser Richtlinie genehmigt wurde.