ANHANG II RL 94/25/EG

BAUTEILE

1. Mit einem Zündschutz versehene Vorrichtungen für Innenbord- und Heckmotoren,

2. Startschutzvorrichtungen für Außenbordmotoren,

3. Steuerrad, Lenkvorrichtung und Verkabelung,

4. Kraftstoffbehälter, die für den festen Einbau bestimmt sind, und Kraftstoffleitungen,

5. vorgefertigte Luken und Seitenfenster.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.