ANHANG IV RL 94/25/EG
CE-KENNZEICHNUNG
Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE” mit folgendem Schriftbild:
Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.
Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.
Der CE-Kennzeichnung müssen die Kennummer der benannten Stelle, wenn sie an der Fertigungskontrolle beteiligt ist, und die beiden letzten Ziffern des Jahres folgen, in dem die Kennzeichnung angebracht wurde.
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