ANHANG III RL 94/2/EG
VERSANDHANDEL UND ANDERE ARTEN DES FERNABSATZES
Die in Artikel 2 Absatz 5 genannten Versandhandelskataloge und andere Druckerzeugnisse müssen die nachstehenden Angaben in der angegebenen Reihenfolge enthalten:
- 1.
- Energieeffizienzklasse (Anhang II Punkt 4).
- 2.
- Energieverbrauch (Anhang II Punkt 6).
- 3.
- Nutzinhalt des Kühlfachs (Anhang II Punkt 7).
- 4.
- Nutzinhalt des Gefrierfachs (Anhang II Punkt 8).
- 5.
- Sternkennzeichnung (Anhang II Punkt 9).
- 6.
- Geräuschemission (Anhang II Punkt 14).
Werden weitere Angaben, die im Datenblatt enthalten sind, aufgeführt, ist die in Anhang II festgelegte Form zu beachten; diese Angaben sind in der für das Datenblatt angegebenen Reihenfolge in die oben aufgeführte Tabelle einzufügen.
Alle Daten sind in gut lesbarer Form anzugeben.
NB:
Die Entsprechungen der oben beschriebenen Begriffe in den anderen Gemeinschaftssprachen sind in Anhang VI aufgeführt.
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