ANHANG III RL 94/2/EG

VERSANDHANDEL UND ANDERE ARTEN DES FERNABSATZES

Die in Artikel 2 Absatz 5 genannten Versandhandelskataloge und andere Druckerzeugnisse müssen die nachstehenden Angaben in der angegebenen Reihenfolge enthalten:

1.
Energieeffizienzklasse (Anhang II Punkt 4).
2.
Energieverbrauch (Anhang II Punkt 6).
3.
Nutzinhalt des Kühlfachs (Anhang II Punkt 7).
4.
Nutzinhalt des Gefrierfachs (Anhang II Punkt 8).
5.
Sternkennzeichnung (Anhang II Punkt 9).
6.
Geräuschemission (Anhang II Punkt 14).

Werden weitere Angaben, die im Datenblatt enthalten sind, aufgeführt, ist die in Anhang II festgelegte Form zu beachten; diese Angaben sind in der für das Datenblatt angegebenen Reihenfolge in die oben aufgeführte Tabelle einzufügen.

Alle Daten sind in gut lesbarer Form anzugeben.

NB:

Die Entsprechungen der oben beschriebenen Begriffe in den anderen Gemeinschaftssprachen sind in Anhang VI aufgeführt.

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