Artikel 3 RL 94/46/EG

Die Mitgliedstaaten, die Mitglieder der internationalen Übereinkommen zur Errichtung der internationalen Satellitenorganisationen Intelsat, Inmarsat, Eutelsat und Intersputnik sind, informieren die Kommission auf Verlangen über alle Maßnahmen, die mit den Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags oder den Zielen dieser Richtlinie und anderer Telekommunikations-Richtlinien des Rates in Konflikt geraten könnten.

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