Artikel 10 RL 94/62/EG

Normung

Die Kommission fördert gegebenenfalls die Aufstellung europäischer Normen für die in Anhang II aufgeführten grundlegenden Anforderungen.

Die Kommission fördert insbesondere die Aufstellung europäischer Normen für

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Kriterien und Methoden für die Analyse des Lebenszyklus von Verpackungen;

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Methoden zur Messung und Feststellung von Schwermetallen und anderen gefährlichen Stoffen in der Verpackung und deren Freisetzung aus der Verpakkung oder dem Verpackungsabfall in die Umwelt;

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Kriterien für einen Mindestgehalt an stofflich verwertetem Material bei bestimmten Arten von Verpackungen;

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Kriterien für Verfahren der stofflichen Verwertung;

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Kriterien für Kompostierungsverfahren und produzierten Kompost;

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Kriterien für die Kennzeichnung von Verpackungen.

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