ANHANG III RL 94/62/EG
VON DEN MITGLIEDSTAATEN IN IHRE DATENBANKEN ÜBER VERPACKUNGSABFÄLLE EINZUGEBENDE DATEN (GEMÄSS DEN NACHSTEHEND AUFGEFÜHRTEN TABELLEN 1 BIS 4)
1.
Erst-, Zweit- und Drittverpackungen:
- a)
- Nach den großen Werkstoffgruppen aufgegliederte Mengen der in dem jeweiligen Mitgliedstaat verwendeten Verpackungen (hergestellte + eingeführte - ausgeführte Verpackungen) (Tabelle 1),
- b)
- wiederverwendete Mengen (Tabelle 2).
2.
Verpackungsabfälle aus Haushalten sowie aus anderen Bereichen:
- a)
- Nach großen Werkstoffgruppen gegliederte, in dem jeweiligen Mitgliedstaat verwertete und beseitigte Mengen (produzierte + eingeführte - ausgeführte Mengen) (Tabelle 3),
- b)
- nach großen Werkstoffgruppen gegliederte verwertete und — einschließlich stofflich verwerteter — Mengen (Tabelle 4).
TABELLE 1
Mengen der in dem Mitgliedstaat verwendeten (Erst-, Zweit- und Dritt-) Verpackungen
(in Tonnen)
TABELLE 2
In dem Mitgliedstaat wiederverwendete Mengen von (Erst-, Zweit- und Dritt-) Verpackungen
TABELLE 3
In dem Mitgliedstaat verwertete und beseitigte Verpackungsabfälle
(in Tonnen)
TABELLE 4
Mengen der in dem Mitgliedstaat verwerteten — einschließlich stofflich verwerteter — Verpackungsabfälle

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