ANHANG III RL 94/62/EG

VON DEN MITGLIEDSTAATEN IN IHRE DATENBANKEN ÜBER VERPACKUNGSABFÄLLE EINZUGEBENDE DATEN (GEMÄSS DEN NACHSTEHEND AUFGEFÜHRTEN TABELLEN 1 BIS 4)

1. Erst-, Zweit- und Drittverpackungen:
a)
Nach den großen Werkstoffgruppen aufgegliederte Mengen der in dem jeweiligen Mitgliedstaat verwendeten Verpackungen (hergestellte + eingeführte - ausgeführte Verpackungen) (Tabelle 1),
b)
wiederverwendete Mengen (Tabelle 2).

2. Verpackungsabfälle aus Haushalten sowie aus anderen Bereichen:
a)
Nach großen Werkstoffgruppen gegliederte, in dem jeweiligen Mitgliedstaat verwertete und beseitigte Mengen (produzierte + eingeführte - ausgeführte Mengen) (Tabelle 3),
b)
nach großen Werkstoffgruppen gegliederte verwertete und — einschließlich stofflich verwerteter — Mengen (Tabelle 4).

TABELLE 1

Mengen der in dem Mitgliedstaat verwendeten (Erst-, Zweit- und Dritt-) Verpackungen

(in Tonnen)

TABELLE 2

In dem Mitgliedstaat wiederverwendete Mengen von (Erst-, Zweit- und Dritt-) Verpackungen

TABELLE 3

In dem Mitgliedstaat verwertete und beseitigte Verpackungsabfälle

(in Tonnen)

TABELLE 4

Mengen der in dem Mitgliedstaat verwerteten — einschließlich stofflich verwerteter — Verpackungsabfälle

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