Artikel 16 RL 95/16/EG

Spätestens bis zum 30. Juni 2002 überprüft die Kommission im Benehmen mit dem in Artikel 6 Absatz 3 genannten Ausschuß anhand von Berichten der Mitgliedstaaten das Funktionieren der in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren und unterbreitet gegebenenfalls geeignete Änderungsvorschläge.

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