ANHANG II RL 95/16/EG
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A.
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Inhalt der EG-Konformitätserklärung für Sicherheitsbauteile(1)
Die EG-Konformitätserklärung muß nachstehende Einzelheiten enthalten:- —
Name und Anschrift des Herstellers der Sicherheitsbauteile(2),
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gegebenenfalls Name und Anschrift seines in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten(2),
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Beschreibung des Sicherheitsbauteils, Typen- oder Serienbezeichnung, gegebenenfalls Seriennummer,
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Sicherheitsfunktion des Sicherheitsbauteils, sofern sie nicht eindeutig der Beschreibung zu entnehmen ist,
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Baujahr des Sicherheitsbauteils,
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alle einschlägigen Vorschriften, denen das Sicherheitsbauteil entspricht,
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gegebenenfalls Bezugnahme auf die zugrunde gelegten harmonisierten Normen,
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gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennummer der benannten Stelle, die die EG-Baumusterprüfung gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) Ziffern i) und ii) durchgeführt hat,
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gegebenenfalls Nummer der EG-Baumusterprüfbescheinigung, die von dieser benannten Stelle ausgestellt wurde,
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gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennummer der benannten Stelle, die die Produktionsüberwachung gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) Ziffer ii) durchgeführt hat,
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gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennummer der benannten Stelle, die das vom Hersteller eingerichtete Qualitätssicherungssystem gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) Ziffer iii) kontrolliert hat,
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Angaben zum Unterzeichner, dem der Hersteller der Sicherheitsbauteile oder dessen in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter Handlungsvollmacht erteilt hat.
- B.
- Inhalt der EG-Konformitätserklärung für eingebaute Aufzüge(3)
Die EG-Konformitätserklärung muß nachstehende Einzelheiten enthalten:- —
Name und Anschrift des Montagebetriebs(4),
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Beschreibung des Aufzugs, Typen- oder Serienbezeichnung, Seriennummer und Einbauort des Aufzugs (Anschrift),
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Jahr des Einbaus des Aufzugs,
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alle einschlägigen Vorschriften, denen der Aufzug entspricht,
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gegebenenfalls Bezugnahme auf die zugrunde gelegten harmonisierten Normen,
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gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennummer der benannten Stelle, die die EG-Baumusterprüfung des Musteraufzugs gemäß Artikel 8 Absatz 2 Ziffern i) und ii) durchgeführt hat,
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gegebenenfalls Nummer der EG-Baumusterprüfbescheinigung,
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gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennummer der benannten Stelle, die die EG-Prüfung des Aufzugs gemäß Artikel 8 Absatz 2 Ziffer iv) durchgeführt hat,
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gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennummer der benannten Stelle, die die Endabnahme des Aufzugs gemäß Artikel 8 Absatz 2 erster Gedankenstrich der Ziffern i), ii) und iii) durchgeführt hat,
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gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennummer der benannten Stelle, die das vom Montagebetrieb angewandte Qualitätssicherungssystem gemäß Artikel 8 Absatz 2 zweiter und dritter Gedankenstrich der Ziffern i), ii) und iii) sowie Artikel 8 Absatz 2 Ziffer v) geprüft hat,
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Angaben zum Unterzeichner, dem der Montagebetrieb Handlungsvollmacht erteilt hat.
Fußnote(n):
- (1)
Diese Erklärung ist in derselben Sprache wie die Betriebsanleitung gemäß Anhang I Nummer 6.1 entweder in Maschinenschrift oder in Druckbuchstaben abzufassen.
- (2)
Firma, vollständige Anschrift; im Falle des Bevollmächtigten ist auch die Firma und die Anschrift des Herstellers der Sicherheitsbauteile anzugeben.
- (3)
Diese Erklärung ist in derselben Sprache wie die Betriebsanleitung gemäß Anhang I Nummer 6.2 entweder in Maschinenschrift oder in Druckbuchstaben abzufassen.
- (4)
Firma und vollständige Anschrift.
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