ANHANG II RL 95/16/EG

A.
Inhalt der EG-Konformitätserklärung für Sicherheitsbauteile(1)

Die EG-Konformitätserklärung muß nachstehende Einzelheiten enthalten:

Name und Anschrift des Herstellers der Sicherheitsbauteile(2),

gegebenenfalls Name und Anschrift seines in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten(2),

Beschreibung des Sicherheitsbauteils, Typen- oder Serienbezeichnung, gegebenenfalls Seriennummer,

Sicherheitsfunktion des Sicherheitsbauteils, sofern sie nicht eindeutig der Beschreibung zu entnehmen ist,

Baujahr des Sicherheitsbauteils,

alle einschlägigen Vorschriften, denen das Sicherheitsbauteil entspricht,

gegebenenfalls Bezugnahme auf die zugrunde gelegten harmonisierten Normen,

gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennummer der benannten Stelle, die die EG-Baumusterprüfung gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) Ziffern i) und ii) durchgeführt hat,

gegebenenfalls Nummer der EG-Baumusterprüfbescheinigung, die von dieser benannten Stelle ausgestellt wurde,

gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennummer der benannten Stelle, die die Produktionsüberwachung gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) Ziffer ii) durchgeführt hat,

gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennummer der benannten Stelle, die das vom Hersteller eingerichtete Qualitätssicherungssystem gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) Ziffer iii) kontrolliert hat,

Angaben zum Unterzeichner, dem der Hersteller der Sicherheitsbauteile oder dessen in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter Handlungsvollmacht erteilt hat.

B.
Inhalt der EG-Konformitätserklärung für eingebaute Aufzüge(3)

Die EG-Konformitätserklärung muß nachstehende Einzelheiten enthalten:

Name und Anschrift des Montagebetriebs(4),

Beschreibung des Aufzugs, Typen- oder Serienbezeichnung, Seriennummer und Einbauort des Aufzugs (Anschrift),

Jahr des Einbaus des Aufzugs,

alle einschlägigen Vorschriften, denen der Aufzug entspricht,

gegebenenfalls Bezugnahme auf die zugrunde gelegten harmonisierten Normen,

gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennummer der benannten Stelle, die die EG-Baumusterprüfung des Musteraufzugs gemäß Artikel 8 Absatz 2 Ziffern i) und ii) durchgeführt hat,

gegebenenfalls Nummer der EG-Baumusterprüfbescheinigung,

gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennummer der benannten Stelle, die die EG-Prüfung des Aufzugs gemäß Artikel 8 Absatz 2 Ziffer iv) durchgeführt hat,

gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennummer der benannten Stelle, die die Endabnahme des Aufzugs gemäß Artikel 8 Absatz 2 erster Gedankenstrich der Ziffern i), ii) und iii) durchgeführt hat,

gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennummer der benannten Stelle, die das vom Montagebetrieb angewandte Qualitätssicherungssystem gemäß Artikel 8 Absatz 2 zweiter und dritter Gedankenstrich der Ziffern i), ii) und iii) sowie Artikel 8 Absatz 2 Ziffer v) geprüft hat,

Angaben zum Unterzeichner, dem der Montagebetrieb Handlungsvollmacht erteilt hat.

Fußnote(n):

(1)

Diese Erklärung ist in derselben Sprache wie die Betriebsanleitung gemäß Anhang I Nummer 6.1 entweder in Maschinenschrift oder in Druckbuchstaben abzufassen.

(2)

Firma, vollständige Anschrift; im Falle des Bevollmächtigten ist auch die Firma und die Anschrift des Herstellers der Sicherheitsbauteile anzugeben.

(3)

Diese Erklärung ist in derselben Sprache wie die Betriebsanleitung gemäß Anhang I Nummer 6.2 entweder in Maschinenschrift oder in Druckbuchstaben abzufassen.

(4)

Firma und vollständige Anschrift.

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