ANHANG III RL 95/16/EG

CE-KONFORMITÄTSKENNZEICHNUNG

Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE” mit folgendem Schriftbild:

Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.

Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm. Bei kleinen Sicherheitsbauteilen kann von dieser Mindesthöhe abgewichen werden.

Auf die CE-Kennzeichnung folgt die Kennummer der benannten Stelle, die im Rahmen der folgenden Verfahren tätig geworden ist:

Verfahren nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) Ziffer ii) oder iii);

Verfahren nach Artikel 8 Absatz 2.

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