ANHANG III RL 95/16/EG
CE-KONFORMITÄTSKENNZEICHNUNG
Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE” mit folgendem Schriftbild:
Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.
Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm. Bei kleinen Sicherheitsbauteilen kann von dieser Mindesthöhe abgewichen werden.
Auf die CE-Kennzeichnung folgt die Kennummer der benannten Stelle, die im Rahmen der folgenden Verfahren tätig geworden ist:
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Verfahren nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) Ziffer ii) oder iii);
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Verfahren nach Artikel 8 Absatz 2.
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