Artikel 3 RL 95/1/EG
Binnen zwei Jahren nach Annahme dieser Richtlinie führt die Kommission eine neue, eingehende Untersuchung durch, um zu ermitteln, ob zwischen Unfällen und einer maximalen Motornutzleistung von mehr als 74 kW ein Zusammenhang besteht. Bei dieser Untersuchung werden die neuesten wissenschaftlichen Forschungsergebnisse gesichtet und analysiert und gleichzeitig weitere gebotene Forschungsarbeiten durchgeführt, so daß endgültige Empfehlungen für eine entsprechende Politik ausgesprochen werden können. Ausgehend von den Ergebnissen der Untersuchung wird die Kommission erforderlichenfalls Vorschläge für neue Rechtsvorschriften vorlegen.
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