Unteranlage 1 RL 95/1/EG

Beschreibungsbogen in bezug auf die Hauptmerkmale des Motortyps (), von denen das maximale Drehmoment und die maximale Nutzleistung beeinflusst werden (Selbstzündungsmotoren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge)

Laufende Nr. (vom Antragsteller zu vergeben): …

Dem Antrag auf Bauartgenehmigung bezüglich des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung des Motors eines zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugtyps sind Angaben zu folgenden Abschnitten des Anhangs II Buchstabe A der Richtlinie 92/61/EWG beizufügen:

0.1,

0.2,

0.4 bis 0.6,

3 bis 3.2.1.5,

3.2.2,

3.2.4.2 bis 3.2.4.2.8.3,

3.2.5 bis 3.2.6.8,

3.2.7 bis 3.2.12.2.1,

3.5 bis 3.6.3.1.2.

(1) Für nicht herkömmliche Motoren oder Systeme hat der Hersteller den nachstehenden Punkten entsprechende Angaben zu machen.

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