Artikel 3 RL 96/23/EG

Die Überwachung der Produktionskette für Tiere und Primärerzeugnisse tierischen Ursprungs im Hinblick auf die Untersuchung von lebenden Tieren, ihren festen und flüssigen Ausscheidungen sowie von Tiergewebe, tierischen Erzeugnissen, Futtermitteln und Trinkwasser für Tiere auf Rückstände und Stoffe des Anhangs I erfolgt nach Maßgabe dieses Kapitels.

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