Artikel 9a RL 96/57/EG

Diese Richtlinie ist eine Durchführungsmaßnahme im Sinne des Artikels 15 der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005* zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte(1) hinsichtlich der Energieeffizienz im Betrieb gemäß jener Richtlinie und kann gemäß Artikel 19 Absatz 3 der Richtlinie 2005/32/EG geändert oder aufgehoben werden.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29.

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