Artikel 5 RL 96/59/EG
(1) In Abweichung von Artikel 3 der Richtlinie 75/442/EWG untersagen die Mitgliedstaaten das Heraustrennen von PCB aus anderen Stoffen für Zwecke der Wiederverwendung der PCB.
(2) Die Mitgliedstaaten verbieten die Befüllung von Transformatoren mit PCB.
(3) PCB-haltige Transformatoren dürfen bis zu ihrer Dekontaminierung, Außerdienststellung und/oder Beseitigung gemäß dieser Richtlinie nur dann weiterhin gewartet werden, wenn damit bezweckt wird, daß die in ihnen enthaltenen PCB die technischen Normen oder Spezifikationen in bezug auf die dielektrische Qualität erfüllen, und wenn die Transformatoren in einwandfreiem Zustand und dicht sind.
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