ANHANG I RL 96/62/EG
LISTE DER BEI DER BEURTEILUNG UND KONTROLLE DER LUFTQUALITÄT ZU BERÜCKSICHTIGENDEN LUFTSCHADSTOFFE
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I.
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Schadstoffe, die in der Anfangsphase geprüft werden müssen, einschließlich der unter bestehende Richtlinien für den Bereich der Luftqualität fallenden Schadstoffe
1. Schwefeldioxid
2. Stickstoffdioxid
3. Feinpartikel wie Ruß (einschließlich PM 10)
4. Schwebstaub
5. Blei
6. Ozon
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II.
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Sonstige Luftschadstoffe
7. Benzol
8. Kohlenmonoxid
9. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
10. Kadmium
11. Arsen
12. Nickel
13. Quecksilber
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