ANHANG I RL 96/62/EG

LISTE DER BEI DER BEURTEILUNG UND KONTROLLE DER LUFTQUALITÄT ZU BERÜCKSICHTIGENDEN LUFTSCHADSTOFFE

I.
Schadstoffe, die in der Anfangsphase geprüft werden müssen, einschließlich der unter bestehende Richtlinien für den Bereich der Luftqualität fallenden Schadstoffe

1. Schwefeldioxid

2. Stickstoffdioxid

3. Feinpartikel wie Ruß (einschließlich PM 10)

4. Schwebstaub

5. Blei

6. Ozon

II.
Sonstige Luftschadstoffe

7. Benzol

8. Kohlenmonoxid

9. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

10. Kadmium

11. Arsen

12. Nickel

13. Quecksilber

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