ANHANG IV RL 96/62/EG
IN DEN ÖRTLICHEN, REGIONALEN UND EINZELSTAATLICHEN PROGRAMMEN ZUR VERBESSERUNG DER LUFTQUALITÄT ZU BERÜCKSICHTIGENDE INFORMATIONEN
Nach Artikel 8 Absatz 3 zu übermittelnde Informationen
- 1.
- Ort des Überschreitens
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Region
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Ortschaft (Karte)
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Meßstation (Karte, geographische Koordinaten)
- 2.
- Allgemeine Informationen
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Art des Gebiets (Stadt, Industrie- oder ländliches Gebiet)
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Schätzung des verschmutzten Gebiets (km2) und der der Verschmutzung ausgesetzten Bevölkerung
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zweckdienliche Klimaangaben
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zweckdienliche topographische Daten
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ausreichende Informationen über die Art der in dem betreffenden Gebiet zu schützenden Ziele
- 3.
- Zuständige Behörden
Name und Anschrift der für die Ausarbeitung und Durchführung der Verbesserungspläne zuständigen Personen
- 4.
- Art und Beurteilung der Verschmutzung
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in den vorangehenden Jahren (vor der Durchführung der Verbesserungsmaßnahmen) festgestellte Konzentrationen
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seit dem Beginn des Vorhabens gemessene Konzentrationen
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angewandte Beurteilungstechniken
- 5.
- Ursprung der Verschmutzung
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Liste der wichtigsten Emissionsquellen, die für die Verschmutzung verantwortlich sind (Karte)
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Gesamtmenge der Emissionen aus diesen Quellen (Tonnen/Jahr)
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Informationen über Verschmutzungen, die aus anderen Gebieten stammen
- 6.
- Lageanalyse
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Einzelheiten über Faktoren, die zu den Überschreitungen geführt haben (Verfrachtung, einschließlich grenzüberschreitende Verfrachtung, Entstehung)
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Einzelheiten über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität
- 7.
- Angaben zu den bereits vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie durchgeführten Maßnahmen oder bestehenden Verbesserungsvorhaben
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örtliche, regionale, nationale und internationale Maßnahmen
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festgestellte Wirkungen
- 8.
- Angaben zu den nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie zur Verminderung der Verschmutzung beschlossenen Maßnahmen oder Vorhaben
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Auflistung und Beschreibung aller im Vorhaben genannten Maßnahmen
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Zeitplan für die Durchführung
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Schätzung der zu erwartenden Verbesserung der Luftqualität und der für die Verwirklichung dieser Ziele vorgesehenen Frist
- 9.
- Angaben zu den geplanten oder langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben
- 10.
- Liste der Veröffentlichungen, Dokumente, Arbeiten usw., die die in diesem Anhang vorgeschriebenen Informationen ergänzen
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