ANHANG IV RL 96/62/EG

IN DEN ÖRTLICHEN, REGIONALEN UND EINZELSTAATLICHEN PROGRAMMEN ZUR VERBESSERUNG DER LUFTQUALITÄT ZU BERÜCKSICHTIGENDE INFORMATIONEN

Nach Artikel 8 Absatz 3 zu übermittelnde Informationen

1.
Ort des Überschreitens

Region

Ortschaft (Karte)

Meßstation (Karte, geographische Koordinaten)

2.
Allgemeine Informationen

Art des Gebiets (Stadt, Industrie- oder ländliches Gebiet)

Schätzung des verschmutzten Gebiets (km2) und der der Verschmutzung ausgesetzten Bevölkerung

zweckdienliche Klimaangaben

zweckdienliche topographische Daten

ausreichende Informationen über die Art der in dem betreffenden Gebiet zu schützenden Ziele

3.
Zuständige Behörden

Name und Anschrift der für die Ausarbeitung und Durchführung der Verbesserungspläne zuständigen Personen

4.
Art und Beurteilung der Verschmutzung

in den vorangehenden Jahren (vor der Durchführung der Verbesserungsmaßnahmen) festgestellte Konzentrationen

seit dem Beginn des Vorhabens gemessene Konzentrationen

angewandte Beurteilungstechniken

5.
Ursprung der Verschmutzung

Liste der wichtigsten Emissionsquellen, die für die Verschmutzung verantwortlich sind (Karte)

Gesamtmenge der Emissionen aus diesen Quellen (Tonnen/Jahr)

Informationen über Verschmutzungen, die aus anderen Gebieten stammen

6.
Lageanalyse

Einzelheiten über Faktoren, die zu den Überschreitungen geführt haben (Verfrachtung, einschließlich grenzüberschreitende Verfrachtung, Entstehung)

Einzelheiten über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität

7.
Angaben zu den bereits vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie durchgeführten Maßnahmen oder bestehenden Verbesserungsvorhaben

örtliche, regionale, nationale und internationale Maßnahmen

festgestellte Wirkungen

8.
Angaben zu den nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie zur Verminderung der Verschmutzung beschlossenen Maßnahmen oder Vorhaben

Auflistung und Beschreibung aller im Vorhaben genannten Maßnahmen

Zeitplan für die Durchführung

Schätzung der zu erwartenden Verbesserung der Luftqualität und der für die Verwirklichung dieser Ziele vorgesehenen Frist

9.
Angaben zu den geplanten oder langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben

10.
Liste der Veröffentlichungen, Dokumente, Arbeiten usw., die die in diesem Anhang vorgeschriebenen Informationen ergänzen

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