Artikel 2 RL 96/73/EG

Unter Vorprobe ist eine für Analysezwecke geeignete Teilprobe aus den Laboratoriumssammelproben zu verstehen, die ihrerseits aus einer Lieferung des zu prüfenden Gutes entnommen worden ist.

Die Analyseprobe ist der Teil der Vorprobe, der zur Erzielung eines Analyseergebnisses im Einzelfall erforderlich ist.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.