Anlage 2 RL 96/79/EG

BESTIMMUNG DER BEWERTUNGSKRITERIEN

1.
KRITERIUM DER KOPFBELASTUNG (HPC)

1.1. Die Anforderung für dieses Kriterium gilt als erfüllt, wenn der Kopf während der Prüfung kein Fahrzeugteil berührt.

1.2. Ist dies nicht der Fall, so wird der HPC-Wert anhand der Beschleunigung (a), die nach Anlage 1 Abschnitt 5.2.1 gemessen wird, mit Hilfe der nachstehenden Formel berechnet: Dabei gilt folgendes:

1.2.1. a ist die resultierende Beschleunigung, die entsprechend Anlage 1 Abschnitt 5.2.1 und in Schwerkrafteinheiten (g) gemessen wird (1 g = 9,81 m/s2).

1.2.2. Wenn der Beginn der Kopfberührung zufriedenstellend bestimmt werden kann, sind t1 und t2 die beiden in Sekunden ausgedrückten Zeitpunkte, die einen Zeitraum zwischen dem Beginn der Kopfberührung und dem Ende der Aufzeichnung begrenzen, bei dem HPC den Höchstwert erreicht.

1.2.3. Wenn der Beginn der Kopfberührung nicht bestimmt werden kann, sind t1 und t2 die beiden in Sekunden ausgedrückten Zeitpunkte, die einen Zeitraum zwischen dem Beginn und dem Ende der Aufzeichnung begrenzen, bei dem HPC den Höchstwert erreicht.

1.2.4. HPC-Werte, für die der Zeitraum (t1-t2) größer als 36 ms ist, werden für die Zwecke der Berechnung des Höchstwerts nicht berücksichtigt.

1.3. Der Wert der resultierenden Kopfbeschleunigung während des Aufpralls nach vorne, der kumulativ während 3 ms überschritten wird, wird anhand der nach Anlage 1 Abschnitt 5.2.1 gemessenen resultierenden Kopfbeschleunigung berechnet.

2.
KRITERIEN DER NACKENVERLETZUNG (NIC)

2.1. Diese Kriterien werden durch die axiale Druckkraft, die axiale Zugkraft und die Scherkräfte am Übergang Kopf/Nacken, ausgedrückt in kN und gemessen nach Anlage 1 Abschnitt 5.2.2, sowie durch die Dauer dieser Kräfte in ms bestimmt.

2.2. Das Kriterium des Nackenbiegemoments wird durch das Biegemoment, ausgedrückt in Nm, um eine laterale Achse am Übergang Kopf/Nacken, gemessen nach Anlage 1 Abschnitt 5.2.2, bestimmt.

2.3. Das Nackenbiegemoment, ausgedrückt in Nm, wird aufgezeichnet.

3.
KRITERIUM DER BRUSTKORBEINDRÜCKUNG (TCC) UND KRITERIUM DER EINDRÜCKGESCHWINDIGKEIT (V*C)

3.1. Das Kriterium der Brustkorbeindrückung wird durch den absoluten Wert der Brustkorbverformung bestimmt, die in mm ausgedrückt und nach Anlage 1 Abschnitt 5.2.3 gemessen wird.

3.2. Das Kriterium der Eindrückgeschwindigkeit (V*C) bestimmt sich als das Momentanprodukt aus Kompression und Durchbiegung des Brustbeins, gemessen nach Anlage 1 Abschnitte 6 und 5.2.3.

4.
KRITERIUM DER AUF DEN OBERSCHENKEL WIRKENDEN KRAFT (FFC)

4.1. Dieses Kriterium wird durch die in kN ausgedrückte Druckbeanspruchung bestimmt, die auf jeden Oberschenkel der Prüfpuppe axial übertragen und nach Anlage 1 Abschnitt 5.2.4 gemessen wird, sowie durch die Einwirkungsdauer der Druckkraft in ms.

5.
KRITERIUM DER UNTERSCHENKELBELASTUNG (TCFC) UND TIBIA-INDEX (TI)

5.1. Das Kriterium der Unterschenkelbelastung bestimmt sich als die Druckkraft (Fz), ausgedrückt in kN, die axial auf jede Tibia der Prüfpuppe übertragen und nach Anlage 1 Abschnitt 5.2.4 gemessen wird.

5.2. Der Tibia-Index wird auf der Grundlage der nach Abschnitt 5.1 gemessenen Biegemomente (MX und MY) wie folgt berechnet: Dabei ist:
MX=
Biegemoment um die x-Achse
MY=
Biegemoment um die y-Achse
(MC)R=
Kritisches Biegemoment; hierfür wird der Wert 225 Nm zugrunde gelegt
FZ=
axiale Druckkraft in z-Richtung
(FC)Z=
kritische Druckkraft in z-Richtung; hierfür wird der Wert 35,9 kN zugrunde gelegt
MR=
kritische Druckkraft
Der Tibia-Index wird für das obere und das untere Ende jeder Tibia berechnet; Fz kann jedoch an einer der beiden Stellen gemessen werden. Der erhaltene Wert wird für die Berechnung des oberen und des unteren TI verwendet. Beide Momente MX und MY werden getrennt an beiden Stellen gemessen.

6.
VERFAHREN ZUR BERECHNUNG DES KRITERIUMS DER EINDRÜCKGESCHWINDIGKEIT (V*C) FÜR EINE PRÜFPUPPE VOM TYP HYBRID III

6.1. Das Kriterium der Eindrückgeschwindigkeit berechnet sich als das Momentanprodukt aus Kompression und Durchbiegung des Brustbeins. Beide Größen werden durch Messung der Brustbeineindrükkung bestimmt.

6.2. Die Brustbeineindrückung wird einmalig mit Kanalfrequenzklasse 180 gefiltert. Die Kompression zum Zeitpunkt t bestimmt sich aus diesem gefilterten Signal nach folgender Formel: Die Geschwindigkeit der Brustbeineindrückung zum Zeitpunkt t berechnet sich aus der gefilterten Eindrückung nach folgender Formel: Dabei ist D(t) die Eindrückung zum Zeitpunkt t in Metern und δt das Zeitintervall in Sekunden zwischen den einzelnen Messungen. δt soll maximal 1,25 × 10-4 Sekunden betragen. Das Berechnungsschema wird in folgendem Diagramm veranschaulicht.

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