ANHANG VI RL 97/23/EG
CE-KENNZEICHNUNG
Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE” mit nachstehendem Schriftbild:
Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.
Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.
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