ANHANG VII RL 97/23/EG

KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

Die EG-Konformitätserklärung muß folgende Angaben enthalten:

Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten,

Beschreibung des Druckgerätes oder der Baugruppe,

angewandte Konformitätsbewertungsverfahren,

bei Baugruppen Beschreibung der Druckgeräte, aus denen die Baugruppe besteht, sowie die angewandten Konformitätsbewertungsverfahren,

gegebenenfalls Name und Anschrift der benannten Stelle, die die Kontrolle vorgenommen hat,

gegebenenfalls Verweis auf die EG-Baumusterprüfbescheinigung, die EG-Entwurfsprüfbescheinigung oder die EG-Konformitätsbescheinigung,

gegebenenfalls Name und Anschrift der benannten Stelle, welche das Qualitätssicherungssystem des Herstellers überwacht,

gegebenenfalls die Verweisung auf die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen,

gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden,

gegebenenfalls Verweis auf die anderen angewandten Gemeinschaftsrichtlinien,

Angaben zum Unterzeichner, der bevollmächtigt ist, die Erklärung für den Hersteller oder seinen in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten rechtsverbindlich zu unterzeichnen.

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