ANHANG VII RL 97/23/EG
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Die EG-Konformitätserklärung muß folgende Angaben enthalten:
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Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten,
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Beschreibung des Druckgerätes oder der Baugruppe,
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angewandte Konformitätsbewertungsverfahren,
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bei Baugruppen Beschreibung der Druckgeräte, aus denen die Baugruppe besteht, sowie die angewandten Konformitätsbewertungsverfahren,
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gegebenenfalls Name und Anschrift der benannten Stelle, die die Kontrolle vorgenommen hat,
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gegebenenfalls Verweis auf die EG-Baumusterprüfbescheinigung, die EG-Entwurfsprüfbescheinigung oder die EG-Konformitätsbescheinigung,
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gegebenenfalls Name und Anschrift der benannten Stelle, welche das Qualitätssicherungssystem des Herstellers überwacht,
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gegebenenfalls die Verweisung auf die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen,
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gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden,
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gegebenenfalls Verweis auf die anderen angewandten Gemeinschaftsrichtlinien,
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Angaben zum Unterzeichner, der bevollmächtigt ist, die Erklärung für den Hersteller oder seinen in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
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