Anlage 10 RL 97/24/EG

Glühlampen der Kategorie HS<sub>2</sub>

BLATT HS2/1

Maße in mmSerienlampePrüflampe
min.nom.max.
e11,0 (3)11,0 ± 0,15
f (6 V) (6)1,52,53,52,5 ± 0,15
f (12 V) (6)2,03,04,0
h1, h2(3)0 ± 0,15
α (4)40
β (5)- 15o90o+ 15o90o ± 5o
γ1 (7)15o15o min.
γ2 (7)40o40o min.
Sockel P × 13,5s nach IEC-Veröffentlichung 61 (Blatt 7004-35-1)
ELEKTRISCHE UND PHOTOMETRISCHE WERTE
NennwerteVolt (6)6126
Watt151515
PrüfspannungVolt6,7513,5
SollwerteWatt151515,0 bei 6,75 V
± %666
Lichtstrom lm320320
± %1515
Bezugslichtstrom: 320 lm bei etwa 6,75 V
Das ausgestrahlte Licht muß weiß sein.

BLATT HS2/2

(1)
Die Bezugsachse ist rechtwinklig zur Bezugsebene und verläuft durch den Schnittpunkt dieser Ebene mit der Achse des Sockeltellers.
(2)
Bleibt vorbehalten.
(3)
Zu prüfen mit einem „Box-System” nach Blatt HS2/3.
(4)
Alle Teile, die das Licht verdunkeln oder das Lichtbündel beeinflussen können, müssen innerhalb des Winkels α liegen.
(5)
Der Winkel β bezeichnet die Lage der Ebene durch die Innenleiter in bezug auf die Bezugsnut.
(6)
Um einen schnellen Ausfall der Glühlampen zu vermeiden, darf die Speisespannung bei 6-V-Lampen 8,5 V und bei 12-V-Lampen 15 V nicht übersteigen.
(7)
In dem Bereich zwischen den Außenschenkeln der Winkel γ1 und γ2 darf der Kolben keine optisch verzerrenden Flächen aufweisen und darf der Krümmungsradius des Kolbens nicht kleiner als 50 % des tatsächlichen Kolbendurchmessers sein.

BLATT HS2/3

Diese Prüfung ermöglicht es festzustellen, ob eine Lampe den Anforderungen in bezug auf die richtige Lage des Leuchtkörpers zur Bezugsachse und zur Bezugsebene entspricht. Ansicht A + B
a1a2b1b2c1 (6 V)c1 (12 V)c2
12 Vd + 1,0d + 1,40,250,254,04,51,75
d = tatsächlicher Durchmesser des Leuchtkörpers. Der Leuchtkörper muß vollständig innerhalb der angegebenen Grenzen liegen. Der Anfang des Leuchtkörpers muß zwischen Z1 und Z2 liegen.

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