Unteranlage 4 RL 97/24/EG
Verfahren zur Kalibrierung der Leistungsaufnahme durch den Rollenprüfstand im Fahrbetrieb für Krafträder oder Dreiradfahrzeuge
In dieser Unteranlage wird das Verfahren zur Bestimmung der im Fahrbetrieb gemessenen Leistungsaufnahme durch einen Rollenprüfstand beschrieben.
Die im Fahrbetrieb gemessene Leistungsaufnahme umfaßt die Leistungsaufnahme durch Reibung und die Leistungsaufnahme der Vorrichtung zur Leistungsaufnahme. Der Rollenprüfstand wird mit einer Geschwindigkeit angetrieben, die größer ist als die höchste Prüfgeschwindigkeit. Die für den Antrieb des Rollenprüfstands verwendete Vorrichtung wird dann vom Rollenprüfstand getrennt; die Drehgeschwindigkeit der Rolle(n) verringert sich.
Die kinetische Energie der Vorrichtung wird durch die Bremse des Rollenprüfstands und durch die Reibung des Rollenprüfstands aufgenommen. Bei diesem Verfahren werden die durch die Schwungmasse des Kraftrads oder Dreiradfahrzeugs bedingten Veränderungen der inneren Reibung der Rolle vernachlässigt. Die Differenz zwischen der Auslaufzeit der freilaufend hinteren Rolle und der vorderen Antriebsrolle kann im Fall eines Prüfstands mit zwei Rollen vernachlässigt werden.
Folgende Schritte sind auszuführen:
- 1.
- Die Umdrehungsgeschwindigkeit der Rolle ist zu messen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Hierzu kann ein zusätzliches Meßrad, ein Drehzahlmesser oder ein anderes geeignetes Mittel verwendet werden.
- 2.
- Das Kraftrad oder Dreiradfahrzeug ist auf den Prüfstand zu bringen, oder der Prüfstand wird auf andere Weise in Prüfstellung gebracht.
- 3.
- Das Schwungrad oder ein anderes System zur Schwungmassensimulierung für die gängigste Schwungmassenklasse der zu prüfenden Krafträder oder Dreiradfahrzeuge ist in Gang zu setzen.
- 4.
- Der Prüfstand wird auf eine Geschwindigkeit von 50 km/h gebracht.
- 5.
- Die aufgenommene Leistung wird aufgezeichnet.
- 6.
- Der Prüfstand wird auf eine Geschwindigkeit von 60 km/h gebracht.
- 7.
- Die zum Antrieb des Prüfstands verwendete Vorrichtung wird abgekoppelt.
- 8.
- Die Zeit, die der Prüfstand zur Verzögerung von 55 km/h auf 45 km/h benötigt, wird aufgezeichnet.
- 9.
- Die Vorrichtung zur Leistungsaufnahme wird auf einen anderen Wert eingestellt.
- 10.
- Die Schritte 4 bis 9 sind so lange zu wiederholen, bis der Leistungsbereich im Fahrbetrieb abgedeckt ist.
- 11.
-
Berechnung der aufgenommenen Leistung nach folgender Formel:
P d M 1 V 1 2 V 2 2 2000 t0,03858 M 1 t Dabei bedeuten:
- Pd:
- Leistung in kW
- M1:
- äquivalente Schwungmasse in kg
- V1:
- Anfangsgeschwindigkeit in m/s (55 km/h = 15,28 m/s)
- V2:
- Endgeschwindigkeit in m/s (45 km/h = 12,50 m/s)
- t:
- Zeit für die Verzögerung der Rollen von 55 km/h auf 45 km/h.
- 12.
- Diagramm der durch den Prüfstand aufgenommenen Leistung in Abhängigkeit von der angezeigten Leistung für die Prüfgeschwindigkeit von 50 km/h in der oben beschriebenen Phase 4.
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