ANHANG I RL 97/33/EG

SPEZIFISCHE ÖFFENTLICHE TELEKOMMUNIKATIONSNETZE UND FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT ZUGÄNGLICHE TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE (nach Artikel 3 Absatz 2)

Den nachstehend aufgeführten öffentlichen Telekommunikationsnetzen und für die Öffentlichkeit zugänglichen Telekommunikationsdiensten wird auf europäischer Ebene entscheidende Bedeutung beigemessen.

Für Organisationen mit beträchtlicher Marktmacht, die die nachstehenden öffentlichen Telekommunikationsnetze und/oder für die Öffentlichkeit zugänglichen Telekommunikationsdienste anbieten, gelten hinsichtlich Zusammenschaltung und Zugang Sonderverpflichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 2, Artikel 6 und Artikel 7.

Abschnitt 1

Das feste öffentliche Telefonnetz

Das feste öffentliche Telefonnetz ist das öffentliche vermittelte Telekommunikationsnetz, das die Übermittlung von Sprache und Ton mit einer Bandbreite von 3,1 kHz zwischen Netzabschlußpunkten an festen Standorten unterstützt, unter anderem

Sprachtelefondienst;

Telefax Gruppe III—Kommunikation entsprechend ITU-T-Empfehlungen der T-Serie;

Sprachband-Datenübertragung über Modems mit einer Übertragungsrate von mindestens 2400 Bit/s entsprechend ITU-T-Empfehlungen der V-Serie.

Der Zugang zum Netzabschlußpunkt des Endbenutzers erfolgt über eine oder mehrere Nummern des nationalen Numerierungsplans.

Der feste öffentliche Telefondienst gemäß der Richtlinie 95/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1995 zur Einführung des offenen Netzzugangs (ONP) beim Sprachtelefondienst(1):

Der feste öffentliche Telefondienst bietet Endbenutzern an festen Standorten die Möglichkeit, Inlands- und Auslandsgespräche zu tätigen und zu empfangen; er kann Zugang zu Notrufdiensten (112), Bereitstellung von Unterstützung durch die Vermittlungskräfte, Teilnehmerverzeichnisdienste, öffentliche Telefone, Bereitstellung von Diensten unter Sonderbedingungen und/oder die Bereitstellung von Sondereinrichtungen für Behinderte oder Benutzer mit besonderen sozialen Bedürfnissen einschließen. Der Zugang zum Endbenutzer erfolgt über eine oder mehrere Nummern des nationalen Numerierungsplans.

Abschnitt 2

Der Mietleitungsdienst

Mietleitungen sind Telekommunikationseinrichtungen, die transparente Übertragungskapazität zwischen Netzabschlußpunkten bereitstellen und dabei keine Vermittlung auf Anforderung (Vermittlungsfunktionen, die der Benutzer als Teil der Mietleitungsbereitstellung kontrollieren kann) einschließen. Sie können Systeme einschließen, die eine flexible Nutzung der Mietleitungsbandbreite gestatten, einschließlich bestimmter Leitweglenkungs- und Managementfunktionen.

Abschnitt 3

Öffentliche mobile Telefonnetze

Ein öffentliches mobiles Telefonnetz ist ein öffentliches Telefonnetz, dessen Netzabschlußpunkte sich nicht an festen Standorten befinden.

Öffentliche mobile Telefondienste

Ein öffentlicher mobiler Telefondienst ist ein Telefondienst, dessen Bereitstellung ganz oder teilweise im Aufbau einer Funkverbindung zu einem mobilen Benutzer besteht und der sich dazu ganz oder teilweise eines öffentlichen mobilen Telefonnetzes bedient.

Fußnote(n):

(1)

ABl. Nr. L 321 vom 30. 12. 1995, S. 6.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.