Artikel 1 RL 97/67/EG
Diese Richtlinie enthält gemeinsame Vorschriften für
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die Bedingungen für die Erbringung von Postdiensten;
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die Bereitstellung eines Universalpostdienstes in der Gemeinschaft;
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die Finanzierung von Universaldiensten unter Bedingungen, die die dauerhafte Bereitstellung solcher Dienste gewährleisten;
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die Tarifierungsgrundsätze und die Transparenz der Rechnungslegung für die Erbringung der Universaldienstleistungen;
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die Festlegung von Qualitätsnormen für die Erbringung der Universaldienstleistungen und die Schaffung eines Systems zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Normen;
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die Harmonisierung der technischen Normen;
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die Einrichtung unabhängiger Regulierungsbehörden in den Mitgliedstaaten.
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