Artikel 1 RL 97/67/EG

Diese Richtlinie enthält gemeinsame Vorschriften für

die Bedingungen für die Erbringung von Postdiensten;

die Bereitstellung eines Universalpostdienstes in der Gemeinschaft;

die Finanzierung von Universaldiensten unter Bedingungen, die die dauerhafte Bereitstellung solcher Dienste gewährleisten;

die Tarifierungsgrundsätze und die Transparenz der Rechnungslegung für die Erbringung der Universaldienstleistungen;

die Festlegung von Qualitätsnormen für die Erbringung der Universaldienstleistungen und die Schaffung eines Systems zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Normen;

die Harmonisierung der technischen Normen;

die Einrichtung unabhängiger Regulierungsbehörden in den Mitgliedstaaten.

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