Artikel 1 RL 98/10/EG
Geltungsbereich und Zielsetzungen
(1) Diese Richtlinie betrifft die Harmonisierung der Bedingungen für einen offenen und effizienten Zugang zu festen öffentlichen Telefonnetzen und festen öffentlichen Telefondiensten und ihre Nutzung in einem Umfeld offener und wettbewerbsorientierter Märkte im Einklang mit den Grundsätzen des offenen Netzzugangs (ONP).
Die Richtlinie soll die Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger fester öffentlicher Telefondienste innerhalb der Gemeinschaft sicherstellen und bestimmte Dienste definieren, zu denen alle Nutzer, einschließlich der Verbraucher, im Rahmen des Universaldienstes zu einem gemessen an den landesspezifischen Bedingungen erschwinglichen Preis Zugang haben sollten.
(2) Mit Ausnahme von Artikel 6, Artikel 9 Buchstaben b) und c), Artikel 10 und Artikel 11 Absatz 1 findet diese Richtlinie auf öffentliche mobile Telefonnetze und öffentliche mobile Telefondienste keine Anwendung.
(3) Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie 95/62/EG.
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