Artikel 19 VO (EG) 1999/1254
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission vor dem 1. April 2004 ausführliche Berichte über den Stand der Umsetzung der Bestimmungen dieses Abschnitts.
Die Kommission prüft den Stand der Umsetzung der Bestimmungen dieses Abschnitts und die Aufteilung von Gemeinschaftsmitteln auf die Mitgliedstaaten gemäß Anhang IV vor dem 1. Januar 2005, insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung des Anteils der einzelnen Mitgliedstaaten an der gemeinschaftlichen Rindfleischproduktion. Sie legt dem Rat erforderlichenfalls geeignete Vorschläge vor.
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