Artikel 1 VO (EG) 1999/1255

Die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse gilt für nachstehende Erzeugnisse:

KN-Code Warenbezeichnung
a) 0401 Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln
b) 0402 Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln
c) 04031011bis 39 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt und mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
04039011 bis 69
d) 0404 Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen
e) ex0405 Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette mit einem Fettgehalt von mehr als 75 GHT, jedoch weniger als 80 GHT
f) 0406 Käse und Quark/Topfen
g) 17021900 Laktose und Laktosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen und mit einem Gehalt an Laktose, berechnet als wasserfreie Laktose in der Trockenmasse, von weniger als 99 GHT
h) 21069051 Laktosesirup, aromatisiert oder gefärbt
i) ex2309

Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art:

Futter und Zubereitungen, die Erzeugnisse enthalten, auf die diese Verordnung unmittelbar oder aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 2730/75 des Rates(1) anwendbar ist, ausgenommen Futter und Zubereitungen, auf die die Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates(2) anwendbar ist.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 281 vom 1.11.1975, S. 20. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2931/95 (ABl. L 307 vom 20.12.1995, S. 10).

(2)

ABl. L 181 vom 1.7.1992, S. 21. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 923/96 (ABl. L 126 vom 24.5.1996, S. 37).

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.