Artikel 4 VO (EG) 1999/1257
Die Beihilfen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben tragen zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen sowie der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen bei.
Die Investitionen dienen einem oder mehreren der folgenden Ziele:
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Senkung der Produktionskosten;
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Verbesserung und Umstellung der Erzeugung;
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Steigerung der Qualität;
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Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Umwelt, der Hygienebedingungen und der Tierschutzstandards;
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Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten des Betriebs.
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