Artikel 4 VO (EG) 1999/1257

Die Beihilfen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben tragen zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen sowie der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen bei.

Die Investitionen dienen einem oder mehreren der folgenden Ziele:

Senkung der Produktionskosten;

Verbesserung und Umstellung der Erzeugung;

Steigerung der Qualität;

Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Umwelt, der Hygienebedingungen und der Tierschutzstandards;

Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten des Betriebs.

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