Artikel 5 VO (EG) 1999/1420
Die Kommission überprüft und ändert diese Verordnung nach dem Verfahren des Artikels 18 der Richtlinie 75/442/EWG so bald wie möglich, um sie in Übereinstimmung mit der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 zu bringen.
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