ANHANG IV VO (EG) 1999/1493

VERZEICHNIS DER ZUGELASSENEN ÖNOLOGISCHEN VERFAHREN UND BEHANDLUNGEN

1. Önologische Verfahren und Behandlungen, die auf frische Weintrauben, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost aus eingetrockneten Trauben, konzentrierten Traubenmost sowie auf Jungwein angewendet werden können:
a)
Belüftung oder Zusatz von Sauerstoff;
b)
thermische Behandlung;
c)
Zentrifugierung und Filtrierung, mit oder ohne inerte Filterhilfsstoffe, sofern diese in dem so behandelten Erzeugnis keine unerwünschten Rückstände hinterlassen;
d)
Verwendung von Kohlendioxid, Argon oder Stickstoff, auch gemischt, damit eine inerte Atmosphäre hergestellt und das Erzeugnis vor Luft geschützt behandelt wird;
e)
Verwendung von Weinhefen;
f)
Verwendung eines oder mehrerer der folgenden Verfahren zur Förderung der Hefebildung:

Zusatz von Diammoniumphosphat oder Ammoniumsulfat bis zu bestimmten Grenzwerten,

Zusatz von Ammoniumsulfit oder Ammoniumbisulfit bis zu bestimmten Grenzwerten,

Zusatz von Thiaminium-Dichlorhydrat bis zu bestimmten Grenzwerten;

g)
Verwendung von Schwefeldioxid oder Kaliummetabisulfit, auch Kaliumdisulfit oder Kaliumpyrosulfit genannt;
h)
Entschwefelung durch physikalische Verfahren;
i)
Behandlung der Moste und der noch im Gärungsprozess befindlichen jungen Weine mit önologischer Holzkohle (Aktivkohle) bis zu bestimmten Grenzwerten;
j)
Klärung durch einen oder mehrere der folgenden önologischen Stoffe:

Speisegelatine,

Proteine pflanzlichen Ursprungs,

Hausenblase,

Kasein und Kaliumkaseinate,

Eieralbumin und/oder Molkenproteine (Lactalbumin),

Bentonit,

Siliziumdioxid in Form von Gel oder kolloidaler Lösung,

Kaolinerde,

Tannin,

pektolytische Enzyme,

enzymatische Zubereitung von Betaglucanase unter noch festzulegenden Bedingungen;

k)
Verwendung von Sorbinsäure oder von Kaliumsorbat;
l)
Verwendung von Weinsäure für die Säuerung nach Maßgabe des Anhangs V Abschnitte E und G;
m)
Verwendung einer oder mehrerer der nachstehenden Substanzen für die Entsäuerung nach Maßgabe des Anhangs V Abschnitte E und G

neutrales Kaliumtartrat,

Kaliumbikarbonat,

Kalziumkarbonat, gegebenenfalls mit geringen Mengen von Doppelkalziumsalz der L (+) Weinsäure und der L (-) Apfelsäure,

Kalziumtartrat,

Weinsäure unter noch festzulegenden Bedingungen,

eine homogene Zubereitung von Weinsäure und Kalziumkarbonat zu gleichen Teilen, fein gemahlen;

n)
Verwendung von Aleppokiefernharz unter noch festzulegenden Bedingungen;
o)
Verwendung von Heferindenzubereitungen bis zu bestimmten Grenzwerten;
p)
Verwendung von Polyvinylpolypyrrolidon bis zu bestimmten Grenzwerten und unter noch festzulegenden Bedingungen;
q)
Verwendung von Milchsäurebakterien in Weinsuspension unter noch festzulegenden Bedingungen;
r)
Zusatz von Lysozym bis zu bestimmten Grenzwerten und unter noch festzulegenden Bedingungen;
s)
Zusatz von L-Ascorbinsäure bis zu bestimmten Grenzwerten.

2. Önologische Verfahren und Behandlungen, die auf Traubenmost angewandt werden können, der zur Bereitung von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat bestimmt ist:
a)
Belüftung;
b)
thermische Behandlung;
c)
Zentrifugierung und Filtrierung, mit oder ohne inerte Filterhilfsstoffe, sofern diese in dem so behandelten Erzeugnis keine unerwünschten Rückstände hinterlassen;
d)
Verwendung von Schwefeldioxid oder Kaliumbisulfit oder Kaliummetabisulfit, auch Kaliumdisulfit oder Kaliumpyrosulfit genannt;
e)
Entschwefelung durch physikalische Verfahren;
f)
Behandlung mit önologischer Holzkohle (Aktivkohle);
g)
Verwendung von Kalziumkarbonat, gegebenenfalls mit geringen Mengen von Doppelkalziumsalz der L (+) Weinsäure und der L (-) Apfelsäure;
h)
Verwendung von Ionenaustauschharzen unter noch festzulegenden Bedingungen.

3. Önologische Verfahren und Behandlungen, die bei teilweise gegorenem, in unverarbeiteter Form zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch bestimmtem Traubenmost, bei zur Gewinnung von Tafelwein geeignetem Wein, bei Tafelwein, Schaumwein, Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Likörwein und bei Qualitätswein b. A. angewendet werden dürfen:
a)
in trockenen Weinen Verwendung — bis zu einem Grenzwert von 5 % der Menge — von frischen, gesunden und nicht verdünnten Weinhefen, die Hefen aus der jüngsten Bereitung trockener Weine enthalten;
b)
Belüftung oder Einleitung von Argon oder Stickstoff;
c)
thermische Behandlungen;
d)
Zentrifugierung und Filtrierung mit oder ohne inerte Filterhilfsstoffe, sofern diese in dem so behandelten Erzeugnis keine unerwünschten Rückstände hinterlassen;
e)
Verwendung von Kohlendioxid, Argon oder Stickstoff, auch gemischt, damit eine inerte Atmosphäre hergestellt und das Erzeugnis vor Luft geschützt behandelt wird;
f)
Zusatz von Kohlendioxid bis zu bestimmten Grenzwerten;
g)
Verwendung von Schwefeldioxid oder Kaliummetabisulfit, auch Kaliumdisulfit oder Kaliumbisulfit oder Kaliumpyrosulfit genannt, unter den in dieser Verordnung vorgesehenen Bedingungen;
h)
Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat, sofern der Endgehalt des behandelten, zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch in Verkehr gebrachten Erzeugnisses an Sorbinsäure 200 mg/l nicht übersteigt;
i)
Zusatz von L-Askorbinsäure bis zu bestimmten Grenzwerten;
j)
Zusatz von Zitronensäure im Hinblick auf den Ausbau des Weines bis zu bestimmten Grenzwerten;
k)
Verwendung von Weinsäure für die Säuerung nach Maßgabe des Anhangs V Abschnitte E und G;
l)
Verwendung einer oder mehrerer der nachstehenden Substanzen für die Entsäuerung nach Maßgabe des Anhangs V Abschnitte E und G

neutralem Kaliumtartrat,

Kaliumbikarbonat,

Kalziumkarbonat, gegebenenfalls mit geringen Mengen von Doppelkalziumsalz der L (+) Weinsäure und der L (-) Apfelsäure,

Kalziumtartrat,

Weinsäure unter noch festzulegenden Bedingungen,

einer homogenen Zubereitung von Weinsäure und Kalziumkarbonat zu gleichen Teilen, fein gemahlen;

m)
Klärung durch einen oder mehrere der folgenden önologischen Stoffe:

Speisegelatine,

Proteine pflanzlichen Ursprungs,

Hausenblase,

Kasein und Kaliumkaseinate,

Eieralbumin und/oder Molkenproteine (Lactalbumin),

Bentonit,

Siliziumdioxid in Form von Gel oder kolloidaler Lösung,

Kaolinerde,

enzymatische Zubereitung von Betaglucanase unter noch festzulegenden Bedingungen;

n)
Zusatz von Tannin;
o)
Behandlung der Weißweine mit önologischer Holzkohle (Aktivkohle) bis zu bestimmten Grenzwerten;
p)
Behandlung, unter noch festzulegenden Bedingungen,

von teilweise gegorenem, in unverarbeiteter Form zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch bestimmtem Traubenmost und von Weißweinen und Roséweinen mit Kaliumhexacyanoferrat,

von Rotweinen mit Kaliumhexacyanoferrat oder mit Calciumphytat;

q)
Zusatz von Metaweinsäure bis zu bestimmten Grenzwerten;
r)
Verwendung von Gummiarabikum;
s)
Verwendung von DL-Weinsäure, auch Traubensäure genannt, oder ihrem neutralen Kaliumsalz, unter noch festzulegenden Bedingungen, um das überschüssige Kalzium niederzuschlagen;
t)
Verwendung zur Bereitung von Schaumwein, der durch Flaschengärung gewonnen wurde und bei dem die Enthefung durch Degorgieren erfolgte,

von Kalziumalginat

oder

von Kaliumalginat;

ta)
Verwendung von Weinhefen, trocken oder in Weinsuspension, zur Gewinnung von Schaumweinen;
tb)
Zusatz von Thiaminium und Ammoniumsalzen zu den Grundweinen zur Förderung der Hefebildung bei der Gewinnung von Schaumweinen, und zwar unter folgenden Voraussetzungen:

Nährsalze: Diammoniumphosphat oder Ammoniumsulfat bis zu bestimmten Grenzwerten,

Wachstumsförderer: Thiaminium in Form von Thiaminium-Chlorhydrat bis zu bestimmten Grenzwerten;

u)
die Verwendung von mit Allylisothiocyanat getränkten Scheiben aus reinem Paraffin zur Herstellung einer sterilen Atmosphäre, und zwar nur in den Mitgliedstaaten, in denen diese Verwendung üblich ist und so lange sie dort nicht gesetzlich verboten ist, vorausgesetzt, daß sie nur in Behältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 20 Litern erfolgt und im Wein keinerlei Spuren von Allylisothiocyanat auftreten;
v)
Zusatz

von Kaliumbitartrat

von Kalziumtartrat, bis zu bestimmten Grenzwerten und unter noch festzulegenden Bedingungen,

zur Förderung der Ausfällung des Weinsteins;

w)
Verwendung von Kupfersulfat zur Beseitigung eines geschmacklichen oder geruchlichen Mangels des Weines bis zu bestimmten Grenzwerten;
x)
Verwendung von Heferindenzubereitungen bis zu bestimmten Grenzwerten;
y)
Verwendung von Polyvinylpolypyrrolidon, bis zu bestimmten Grenzwerten und unter noch festzulegenden Bedingungen;
z)
Verwendung von Milchsäurebakterien in Weinsuspension unter noch festzulegenden Bedingungen;
za)
Zusatz von Karamel gemäß der Richtlinie 94/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1994 über Farbstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen(1), zur Verstärkung der Farbe von Likörwein und Qualitätslikörwein b. A.;
zb)
Zusatz von Lysozym bis zu bestimmten Grenzwerten und unter noch festzulegenden Bedingungen;
zc)
Zusatz von Dimethyldicarbonat (DMDC) zu Wein, um seine mikrobiologische Stabilisierung zu gewährleisten, bis zu bestimmten Grenzwerten und unter noch festzulegenden Bedingungen;
zd)
Zusatz von Hefe-Mannoproteinen zur Weinstein- und Eiweißstabilisierung.

4. Önologische Verfahren und Behandlungen, die ausschließlich nach noch festzulegenden Anwendungsbedingungen für die im einleitenden Satz der Nummer 3 genannten Erzeugnisse angewendet werden dürfen:
a)
Zuführung von Sauerstoff;
b)
Behandlung durch Elektrodialyse zur Verhinderung der Weinsteinausfällung;
c)
Anwendung von Urease zur Verringerung des Harnstoffgehalts im Wein;
d)
Aufgießen von Wein auf Weintrub oder Traubentrester oder ausgepressten aszú-Teig, soweit dieses Verfahren für die Herstellung von „Tokaji fordítás” und „Tokaji máslás” in der ungarischen Tokajhegyalja-Region nach noch festzulegenden Bedingungen traditionell angewendet wird;
e)
Verwendung von Eichenholzstücken für die Weinbereitung.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 237 vom 10.9.1994, S. 13.

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