Artikel 2 VO (EG) 1999/1726
Format für die Übermittlung der Ergebnisse
Das geeignete Format für die Übermittlung der Ergebnisse ist in Anhang III dieser Verordnung festgelegt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.