Artikel 3 VO (EG) 1999/2342
Gewährung der Prämie
Für Tiere, die aufgrund der proportionalen Kürzung gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 oder aufgrund des Besatzdichtefaktors gemäß Artikel 12 der genannten Verordnung von der Prämienregelung ausgeschlossen wurden, darf für die betreffende Altersklasse kein Antrag mehr gestellt werden, da sie so behandelt werden, als ob für sie eine Prämie gewährt worden wäre.
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