Artikel 49 VO (EG) 1999/2342
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Sie gilt ab 1. Januar 2000, ausgenommen die Bestimmungen über Mitteilungen oder Entscheidungen gemäß den Artikeln 10, 11, 15, Artikel 21 Absatz 2, Artikel 23 Absatz 4, Artikel 29 Absätze 1 und 2, Artikel 32 Absätze 5, 6 und 9, Artikel 35 Absatz 2 und Artikel 39, die bereits ab dem Tag des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung gelten.
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