Artikel 48 VO (EG) 1999/2342
Aufhebung
Die Verordnung (EWG) Nr. 3886/92 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2000 aufgehoben.
Sie ist jedoch auf alle Anträge anzuwenden, die bis zum 31. Dezember 1999 eingereicht wurden.
Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung.
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