Artikel 1 VO (EG) 1999/2377

Die Vermarktungsnorm für Spargel des KN-Codes 07092000 ist im Anhang festgelegt.

Diese Norm gilt unter den Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 2200/96 auf allen Vermarktungsstufen.

Die Erzeugnisse dürfen jedoch auf den dem Versand nachgelagerten Vermarktungsstufen folgendes aufweisen:

einen leicht verringerten Frische- und Prallheitsgrad,

geringfügige Veränderungen aufgrund biologischer Entwicklungsvorgänge und der Verderblichkeit der Erzeugnisse, ausgenommen bei Erzeugnissen der Klasse Extra.

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