Artikel 1 VO (EG) 1999/2561

Die Vermarktungsnorm für Erbsen des KN-Codes 070810 ist im Anhang festgesetzt.

Diese Norm gilt auf allen Vermarktungsstufen nach Maßgabe der Verordnng (EG) Nr. 2200/96.

Auf den dem Versand nachgelagerten Vermarktungsstufen dürfen die Erzeugnisse jedoch abweichend von der Norm einen leicht verringerten Frische- und Prallheitsgrad sowie geringfügige Veränderungen aufgrund biologischer Entwicklungsvorgänge und der Verderblichkeit der Erzeugnisse aufweisen.

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