ANHANG IV VO (EG) 1999/2771
PROBENAHME FÜR DIE CHEMISCHE UND DIE MIKROBIOLOGISCHE ANALYSE SOWIE FÜR DIE SENSORISCHE PRÜFUNG
- 1.
- Chemische und mikrobiologische Analyse
Buttermenge (kg) |
Mindestprobenzahl (> 100 g) |
---|---|
≤ 1000 | 2 |
> 1000 ≤ 5000 | 3 |
> 5000 ≤ 10000 | 4 |
> 10000 ≤ 15000 | 5 |
> 15000 ≤ 20000 | 6 |
> 20000 ≤ 25000 | 7 |
> 25000 | 7 + 1 je 25000-kg-Partie oder Teilmenge davon |
- a)
- Mit Hilfe eines sauberen, trockenen Butterbohrers oder eines ähnlichen geeigneten Instruments wird eine Butterprobe von mindestens 30 g entnommen und in einen Probehälter überführt. Die Sammelprobe muß dann versiegelt und dem Labor zur Analyse eingesandt werden.
- b)
- Im Laboratorium wird die Sammelprobe in der ungeöffenten Originalverpackung auf eine Temparatur von 30 °C erwärmt, bis sich bei häufigem Schütteln eine homogene, flüssige klumpenfreie Emulsion bildet. Die Verpackung sollte halb- bis zweidrittelvoll sein.
- 2.
- Sensorische Prüfung
Buttermenge (kg) |
Mindestprobenzahl |
---|---|
1000 ≤ 5000 | 2 |
> 5000 ≤ 25000 | 3 |
> 25000 | 3 + 1 je 25000-kg-Partie oder Teilmenge davon |
- 3.
- Maßregeln für den Fall der Beanstandung von Proben
- a)
- Chemische und mikrobiologische Analyse:
- —
-
Bei der Analyse von Einzelproben sind je 5 bis 10 Proben eine Probe mit einem Fehler bzw. je 11-15 Proben zwei Proben mit jeweils einem Fehler zulässig. Bei Beanstandung einer Probe sind zwei neue Proben zu beiden Seiten der beanstandeten Probe zu entnehmen und auf das betreffende Kriterium hin erneut zu untersuchen. Erfüllen die Ergebnisse beider Proben nicht die Mindestbedingungen, so ist die Butter zwischen den beiden ursprünglichen Proben beiderseits der beanstandeten Probe aus der angebotenen Menge zurückzuweisen.
Bei erneuter Beanstandung zurückzuweisende Menge
- —
Bei der Analyse von Sammelproben ist im Fall einer Beanstandung für einen Fehler bei einem Parameter die Menge, für die diese Sammelprobe repräsentativ ist, aus der angebotenen Menge zurückzuweisen. Die durch eine Sammelprobe repräsentierte Menge darf durch Aufteilung der Angebotsmenge bestimmt werden, bevor aus jeder Teilmenge Zufallstichproben entnommen werden.
- b)
- Sensorische Prüfung:
Im Fall der Beanstandung einer Probe bei der sensorischen Prüfung ist die Menge Butter zwischen den beiden benachbarten Proben beiderseits der beanstandeten Probe aus der angebotenen Menge zu entfernen.
- c)
- Im Fall der Beanstandung bei der chemischen Analyse und sensorischen Prüfung oder bei der mikrobiologischen Analyse und der sensorischen Prüfung wird die gesamte Menge zurückgewiesen.
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